Die Physiotherapie Rechenmacher ist von allen Kranken-, Unfall-, sowie der Invaliden- und Militärversicherung anerkannt. Vorausgesetzt wird eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie. Wir rechnen Behandlung nach den geltenden Tarifverträgen direkt mit den Kostenträgern ab. Auf Wunsch erhalten Sie eine Rechnungskopie. Die Krankenkassen wird mit Ihnen zusätzlich eine Abrechung über den Selbstbehalt (je nach Franchise und 10% Selbstbehalt) erstellen. Wichtig zu wissen: Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten, wenn keine ärztliche Verordnung vorhanden ist. Sie als versicherte Person sind für eine aktuelle und gültige Verordnung verantwortlich. Sollte die Krankenkasse eine Kostenbeteilung ablehnen, werden die Kosten für die physiotherapeutische Leistung privat in Rechnung gestellt.

Die Preise unserer Physiotherapiebehandlungen richten sich nach den kantonal vorgegebenen Taxpunkten des Kantons Zürichs. Physiotherapie wird über die Grundversicherung abgerechnet. Die aktuelle Tarifverordnung unterscheidet folgende zeitlich ungebundene Tarife für die Einzeltherapie.

Die Therapiezeit ist eine Bruttozeit, d.h. die Therapiezeit beinhaltet Umkleiden, Dokumentation, Instruktionen, Kontaktaufnahme oder Absprache mit Zuweisenden (falls notwendig), Termin-koordination und Reinigung.

Im Verhinderungsfall erwarten wir Ihre Abmeldung bis spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin unter 076 264 20 90 (auf Combox sprechen) oder unter . Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen einen Unkostenbeitrag von Fr. 50.- verrechnen müssen, falls der Termin unentschuldigt nicht wahrgenommen wird. Diese Kosten werden von der Krankenkasse und anderen Versicherungen nicht übernommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Einfache Physiotherapiebehandlung
Die einfache Tarifabrechnung wird bei nur einer Problematik angewendet, nur ein Gelenk wird behandelt z.B. Knieschmerzen rechts oder Schulterschmerzen links.

Komplexe Physiotherapiebehandlung
Eine komplexe Physiotherapiebehandlung wird bei Erkrankungen am Nerven- oder Lymphsystem, bei mehreren gleichzeitig betroffenen Problematiken/Gelenken oder bei Kinder angewendet, z.B. Parkinson, MS, Schmerzen im Rücken und Bein oder Nacken und Armschmerzen, Knieschmerzen auf beiden Seiten, …

Selbstzahler/innen
Sie möchten die Kosten selbstübernehmen oder ohne ärztliche Verordnung die Physiotherapie besuchen? Wir bieten alle physiotherapeutischen Dienstleistungen oder medizinische Massagen als Selbstzahler an. In diesem Fall wird Ihnen nach fünf Sitzungen oder bei Abschluss der Therapie, die Leistungen privat in Rechung gestellt. Es gelten folgende Tarife: 70.- für 25 Miunten bzw. 130.- für 50 Minuten.